Sterbefall

Was tun, wenn jemand stirbt?

Sterbefall - Bestattungsinstitut Rolf Ahrens

Der Sterbefall zu Hause

Ist Ihr Angehöriger zu Haus verstorben, benachrichtigen Sie als Erstes einen Arzt, entweder den Hausarzt, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄDB) unter der Telefonnummer 116 117 oder den Notarzt.

Der Arzt stellt den Totenschein aus. Sie sollten möglichst den Personalausweis des Verstorbenen bereithalten. Nur wenn der Tod unerwartet eingetreten ist, muss dies unverzüglich geschehen. War er jedoch vorhersehbar, reicht es, den Hausarzt erst am Morgen zu kontaktieren. Danach sollten Sie mit uns telefonisch oder persönlich Verbindung aufnehmen.

Der Sterbefall im Krankenhaus oder Altenpflegeheim

Tritt der Tod in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder in einem Krankenhaus ein, kümmert sich die jeweilige Station oder Verwaltung um die Benachrichtigung des Arztes bzw. direkt um die Ausstellung der Todesbescheinigung. Auch hier sollten Sie bald mit uns in Verbindung treten. Es ist wichtig zu wissen, dass keinerlei Verpflichtung für Sie besteht, ein von der Verwaltung vorgeschlagenes Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung zu beauftragen.


Benötigte Dokumente

Der Gesetzgeber verlangt den Nachweis des vollständigen Namens und des Personenstandes durch Originaldokumente.

Sie benötigen folgende Dokumente:

  • bei Ledigen und Minderjährigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heirats-/Eheurkunde
  • bei Geschiedenen: Heirats-/Eheurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten: Heirats-/Eheurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Weitere Unterlagen:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Rentennummer(n)
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Versicherungspolicen/-scheine von Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungen
  • Grabdokumente (Urkunde(n) über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien-, Wahl- oder Wahlurnengrabstätte)
  • persönliche Verfügung über Bestattungswunsch
  • Bei der Beschaffung fehlender Urkunden sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich. Wir erledigen auch alle notwendigen Behördengänge für Sie.

    Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt, liegt bei Ihnen. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt.